MÜNSINGEN. Auch beim Bauen müssen Recht und Gesetz eingehalten werden, selbst wenn es manchmal nur um Formalitäten geht. Diese Erfahrung musste gestern ein Firmeninhaber von der Alb machen, der Anfang diesen Jahres sein neues Werksgebäude fertig gestellt hatte, obwohl die erforderliche Baufreigabe - der so genannte »rote Punkt« - noch nicht erteilt war. Zusätzlich zu den 2 500 Euro Bußgeld, die ihm das Landratsamt Reutlingen auferlegt hatte und gegen die er Einspruch erhoben hatte, muss er nun auch noch die Kosten des Verfahrens vor dem Münsinger Amtsgericht zahlen.
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