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Prozess: Kinderpornos auf der Festplatte

MÜNSINGEN. In einem Freibad in der Region hat er eines Sommers Kinder beobachtet und fotografiert. Das ist Fakt. Dass er pädophile Neigungen hat, räumt der 45-jährige Angeklagte ein: »Ich kann's schlecht leugnen.« Dass er darunter leidet, auch: »Ich verzweifle an dem Problem.« Der Mann, der in einer Albgemeinde lebt, kann seinem erlernten Beruf nicht mehr nachgehen und ist Frührentner. Eines aber dementiert er vor Gericht vehement: Dass er die kinderpornografischen Fotos, die auf seinem Rechner gefunden wurden, selbst aus dem Internet heruntergeladen und auf seiner Festplatte gespeichert hat.

Nackt und minderjährig: Besitz und Verbreitung von Fotos, die sexuelle Handlungen von und an Kindern zeigen, sind strafbar. Doch
Nackt und minderjährig: Besitz und Verbreitung von Fotos, die sexuelle Handlungen von und an Kindern zeigen, sind strafbar. Doch die strafrechtliche Verfolgung ist, wie ein Fall am Münsinger Amtsgericht zeigt, oft schwierig. Foto: dpa
Nackt und minderjährig: Besitz und Verbreitung von Fotos, die sexuelle Handlungen von und an Kindern zeigen, sind strafbar. Doch die strafrechtliche Verfolgung ist, wie ein Fall am Münsinger Amtsgericht zeigt, oft schwierig.
Foto: dpa

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