MÜNSINGEN. Hat der Angeklagte mit den beiden zehn- und elfjährigen Kindern wirklich nur »rumgebubelt«? Und sie dabei zufällig an intimen Stellen berührt? Oder hatte er doch sexuelle Hintergedanken? Was auf dem Sofa in einem Partykeller in einer Albgemeinde geschah, ließ sich gestern in der Hauptverhandlung vorm Münsinger Amtsgericht nicht in allen Details klären. Das Verfahren gegen den Mann, dem versuchter sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden war, wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
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