MÜNSINGEN. »Ich war geschockt, als ich die Bilder gesehen habe«, sagte Richter Marian Jander, der die Verhandlungen wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz leitete. Einem 64-jährigen Mann aus einer Albgemeinde wurde vorgeworfen, fünf Zwerghühner, ein Kaninchen und vier Pekinesen in viel zu kleinen Käfigen gehalten zu haben, die zudem verschmutzt und verkotet waren.
Laut eines Veterinärs hatte das Kaninchen Parasiten im Fell und viel zu lange Krallen, die Hühner zeigten Verhaltensstörungen und die Hunde mussten wegen der Enge des Zwingers »erheblich leiden«. Gegen den von der Staatsanwaltschaft Tübingen erlassenen Strafbefehl (30 Tagessätze à 60 Euro) hatte der Beklagte Einspruch eingelegt, es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Münsingen.
Seit fünf, sechs Jahren halte er Tiere, sagte der Älbler vor Gericht aus. Die Hundehütte habe einen Zugang zum Haus, das Federvieh und das Kaninchen »genügend Auslauf« auf zwei eingezäunten Flächen. Deshalb treffe der Vorwurf nicht zu.
Wegen Vergesslichkeit die Käfige nicht gereinigt
Da er »drei bis vier Wochen« im Urlaub war, konnte er sich während dieser Zeit nicht um die Tiere kümmern. Er habe einen Bekannten gebeten, die Tiere während der Abwesenheit zu füttern und aus den Käfigen zu lassen. Anscheinend habe es dieser nicht so genau mit der Pflege genommen. »Da kann ich nichts dafür«, sagte der 64-Jährige, der nicht gewusst haben will, dass man Kaninchen ab und zu die Krallen schneiden muss. Dass die Käfige nach der Rückkehr nicht gereinigt wurden, sei seiner Vergesslichkeit zuzuschreiben, verteidigte sich der Beamte.
Richter Jander sprach von einer »langen Leidenszeit« der Tiere und stellte es dem Älbler anheim, den Strafbefehl doch zu akzeptieren. Falls nicht, könne der Schuss auch nach hinten losgehen. Die Warnung schien gefruchtet zu haben, nach einem kurzen Gespräch mit seinem Rechtsanwalt teilte er mit, die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zu bezahlen und größere Ställe zu bauen. (GEA)
IM GERICHTSSAAL
Richter: Marian Jander Staatsanwältin: Franziska Hipp Verteidiger: Paul Preyer