MÜNSINGEN. Wegen fahrlässiger Körperverletzung in 30 Fällen und Nötigung in drei Fällen ist ein 22-jähriger Münsinger gestern zu sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Strafe wird auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Richter Thomas Rainer folgte damit weitgehend dem Antrag von Staatsanwältin Henriette Schmidt, die acht Monate gefordert hatte.
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