SONNENBÜHL. Nach dem Urteil gegen Sonnenbühls ehemaligen Ortsbaumeister Jan-Peter Wiegand wird die Staatsanwaltschaft Tübingen möglicherweise noch in dieser Woche ihre Akten an das Landgericht Tübingen weiterleiten. Die Berufung war bereits eine Woche nach der Urteilsverkündung formell eingelegt worden, da auch Wiegands Verteidiger Holger Gläser Rechtsmittel angekündigt hatte. Man habe vor diesem Schritt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Achim Brauneisen gestern mit. Diese sei inzwischen eingegangen.
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