MÜNSINGEN. Geht es um Kinder und um ihre ungestörte Entwicklung, kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Mit acht Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt für eine Bewährungszeit von vier Jahren, zuzüglich 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit zeigte Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer einem 56-jährigen Münsinger sein Fehlverhalten auf. Der Angeklagte soll im vergangenen Oktober mit zwei Mädchen, zwölf und 13 Jahre alt, in seiner Wohnung einen Pornofilm angeschaut und die Jüngere an Händen, Oberschenkeln und schließlich an der Brust gestreichelt haben. Das Gericht sah den sexuellen Missbrauch der Mädchen als erwiesen an. Da »die geistigen Gaben« des Angeklagten »nicht sehr groß sind«, wie es dessen Anwalt formulierte, hatte sich Rainer gegen die von der Staatsanwältin geforderte Haftstrafe entschieden. Rainer: »Im Zweifel für den Angeklagten«, der von Mitarbeitern einer diakonischen Einrichtung betreut wird.
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