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Messerstecher-Prozess: »Konkret lebensgefährlich«

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. »Der Stich war konkret lebensgefährlich.« Für den Tübinger Rechtsmediziner Frank Wehner steht fest, dass die Frau, die am 11. Juli vergangenen Jahres direkt vor dem Münsinger Polizeirevier von ihrem Mann niedergestochen wurde, ohne rasche ärztliche Hilfe nicht überlebt hätte. Durch den Stich wurde der Kehlkopf der 34-Jährigen geöffnet, Blut strömte in die Atemwege. Wäre ihr nicht sofort jemand zu Hilfe gekommen, wäre sie spätestens nach einer halben Stunde erstickt.

Foto: dpa
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