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Mangel an Beweisen

MÜNSINGEN. Der Vereinsvorsitzende ließ seinem Unmut über den Prozessausgang gestern vor dem Münsinger Amtsgericht freien Lauf. Mit den 750 Euro, die der ehemalige Kassierer an seinen früheren Verein als Wiedergutmachung bezahlen muss, ist der Mann nicht zufrieden. Er wollte mehr. »Wer den Kassierer entlastet, trägt auch die Verantwortung«, hielt ihm Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer entgegen. Er hatte das Verfahren gegen den Kassierer am zweiten Verhandlungstag eingestellt. »Aus Mangel an Beweisen«, wie Rainer erläuterte. Zudem konnte der Angeklagte in einem Punkt gegen die Widersacher Boden gut machen.

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