VON JULIE-SABINE GEIGER MÜNSINGEN. Ganz dumm gelaufen ist der Versuch eines Staubsaugervertreters, der gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs Einspruch beim Münsinger Amtsgericht eingelegt hatte. In Folge zwei und drei hatte der 43-jährige Freiberufler mit Schilderungen, die mit denen des Lügenbarons von Münchhausen mithalten hätten, können, derart verstrickt, dass es für den Vertreter der Staatsanwaltschaft wie für Amtsrichter Joachim Stahl sonnenklar war. Der Staubsaugervertreter hatte einer gutgläubigen Frau in einer Albgemeinde einen Uralt-Tiger angedreht und dann noch auf der Quittung mit dem Namen eines offiziellen Vertreters der grün-weißen Nobelmarke unterschrieben. Pech für ihn, dass der Schwindel aufflog.
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