Aktuell KOMMENTAR

Kommentar: Vertreter in der Verantwortung

Volksbanken und Raiffeisenbanken sind demokratisch organisiert. Mitglieder beziehungsweise deren Vertreter, zugleich Kunden und Kapitalgeber dieser Geldhäuser, entscheiden, wo es langgeht. Allein sie bestimmen über die Leitung und das Kontrollgremium ihrer Kreditgenossenschaft. Ein Mitglied/Vertreter hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies ist eine Besonderheit der Rechtsform, der eingetragenen Genossenschaft, und damit dieser Art von Finanzinstituten, die heute Abend auch für die Volksbank Münsingen gilt. Eine andere Besonderheit wird im Begriff außerordentliche Vertreterversammlung deutlich: Es geht um etwas außerhalb der gewöhnlichen Ordnung Stehendes.

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