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Kommentar: Das stößt Tierschützern auf

Tiere haben Rechte. Diese sind seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz, Artikel 20a, verankert. Wer Tiere hält, übernimmt die Verantwortung für sie. Damit ist für Tierhalter, oder im Fall von »untergestellten Tieren« für den beauftragten Betreuer, die Pflicht verbunden, die Lebewesen ausreichend mit Futter und Wasser zu versorgen, sie zu pflegen und wenn nötig, medizinisch behandeln zu lassen.

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