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Kollektor-Klage scheitert am Denkmalschutz

TROCHTELFINGEN. Sonnen-Kollektoren auf den Dächern in der Trochtelfinger Kernstadt bleiben tabu. Das Landratsamt darf künftig derartige Baugesuche aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ablehnen. Nach dem Ergebnis eines Vorort-Termins des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen wird ein derartiger Behörden-Entscheid nicht in Zweifel gezogen. Die Einstellung des Gerichtes zu Gunsten des Denkmalschutzes ist deutlich: Auf das Urteil zu bestehen, empfiehlt der vorsitzende Richter Wolfgang Armbruster, käme teurer als das Verfahren einzustellen.

Der Punkt geht an den Denkmalschutz. Trochtelfingens Dachlandschaft bleibt frei von Sonnenkollektoren.
GEA-ARCHIV-FOTO: BRÄU
Der Punkt geht an den Denkmalschutz. Trochtelfingens Dachlandschaft bleibt frei von Sonnenkollektoren. GEA-ARCHIV-FOTO: BRÄU
Der Punkt geht an den Denkmalschutz. Trochtelfingens Dachlandschaft bleibt frei von Sonnenkollektoren. GEA-ARCHIV-FOTO: BRÄU

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