REUTLINGEN. Ob und wenn ja, wie früh haben die Mutter und der Stiefvater zweier Geschwister vom Inzest der Kinder gewusst? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun das Amtsgericht Reutlingen. Dem angeklagten Ehepaar wird Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen.
Der Fall der damals noch minderjährigen Geschwister, aus deren sexuellem Verhältnis zwei Kinder hervorgingen, ist auch für Staatsanwältin Rotraud Hölscher, die sich seit vielen Jahren mit Sexualdelikten befasst, einzigartig. Kompliziert ist der Fall auch deshalb, weil die junge Frau in ihrem sozialen Verhalten und ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen ist. Nachdem bereits sechs Zeugen gehört wurden, wird der Prozess Mitte August fortgesetzt.