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Ins Hemd verbissen

MÜNSINGEN. Strafversetzt wurde er bereits, wie der Rechtsbeistand des vierzigjährigen Angeklagten in der Gerichtsverhandlung informierte. Pikanterweise infolge einer anonymen Mitteilung an den Arbeitgeber, eine Stadtverwaltung in der Region. Mit dem damit einhergehenden Karriereknick sah der Anwalt einen Teil der Strafe für seinen Mandanten als bereits erfüllt an, zumal der Vierzigjährige bereits Wiedergutmachung des angerichteten Schadens angekündigt hatte. Münsingens Amtsgerichtschef Thomas Rainer sah das anders. Die satte Geldstrafe, 85 Tagessätze zu je 60 Euro, musste in dem Fall sein.

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