Aktuell Gericht

Im zweiten Anlauf freigesprochen

ENINGEN/TÜBINGEN. Von einer »Verkettung unglücklicher Umstände« sprach der Vorsitzende Richter schließlich in seiner Urteilsverkündung: Aufgehoben hat die 25. Kleine Strafkammer am Landgericht Tübingen unter Vorsitz von Armin Ernst das erstinstanzliche Amtsgerichtsurteil gegen einen 27-jährigen Eninger. Der war im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen – 1 600 Euro – verurteilt worden wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

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