MÜNSINGEN. Manche Dinge sind so schlimm fürs Leben eines Menschen, dass die Details ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung fast schon unangemessen wirken. Die betagte Frau aus dem Landkreis Sigmaringen hat bei dem Unfall im Frühsommer ihre einzige Schwester verloren, mit der sie eng verbunden war, sie leidet psychisch immer noch schwer am Geschehenen, geht nicht mehr aus dem Haus. Das Urteil des Münsinger Amtsgerichts, das der Frau gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung achtzig Tagessätzen von je dreißig Euro auferlegte, fällt da kaum ins Gewicht.
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