Aktuell Gemeinschaftsschuppen

Für jedes Gebiet andere Regelungen

ST. JOHANN/REUTLINGEN. Boote, Schafe und Wohnmobile sollen nicht rein. Gemeinschaftsschuppen, wie es bereits viele gibt und wie sie jetzt aktuell im Gächinger Gewann »Eichberg« geplant sind, sollen den Maschinen und Geräten der Land- und Waldbewirtschafter vorbehalten sein. Dafür setzen die Gemeinden einiges in Bewegung. Flächennutzungspläne müssen geändert, Bebauungspläne für die betreffenden Gebiete aufgestellt werden.

So unterschiedlich wie die Schuppenanlagen in den Gemeinden (hier in Münsingen) sind auch deren Nutzungsbedingungen.  GEA-FOTO:
So unterschiedlich wie die Schuppenanlagen in den Gemeinden (hier in Münsingen) sind auch deren Nutzungsbedingungen. Foto: Julie-Sabine Geiger
So unterschiedlich wie die Schuppenanlagen in den Gemeinden (hier in Münsingen) sind auch deren Nutzungsbedingungen.
Foto: Julie-Sabine Geiger

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