Aktuell Biosphärengebiet

Fünfjahresplan mit Buchführung

MÜNSINGEN/TÜBINGEN. Geändert hat sich letztendlich eine Marginalie an der geplanten Verordnung über die Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Als Ergebnis des jüngsten Gesprächs von Vertretern des Regierungspräsidiums Tübingen (RP), Bürgermeistern und Jägern wurde der Passus der temporären Rehwildkirrungen (Lockfutterstellen) gestrichen, die dem RP jährlich vorab hätten gemeldet werden müssen. Der bürokratische Akt entfällt. Die Ver- und Gebote über die Jagd in den Kernzonen bleiben.

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Die Kernzonen dienen dem Schutz der Natur. Dass die Jagdausübung in diesen sensiblen Gebieten geregelt werden muss, ist längst in der Biosphärengebietsverordnung des Landes vorgesehen. Foto: dpa
Die Kernzonen dienen dem Schutz der Natur. Dass die Jagdausübung in diesen sensiblen Gebieten geregelt werden muss, ist längst in der Biosphärengebietsverordnung des Landes vorgesehen.
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