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Erst versöhnt, dann angezeigt

REUTLINGEN. »Eine solche Tat zeigt eine Gesinnung«, stellte Amtsgerichtsdirektor Friedrich Haberstroh fest und machte gegenüber den jungen Angeklagten deutlich, dass die Gesellschaft es nicht dulde, wenn auf einen am Boden liegenden, zudem betrunkenen Menschen eingetreten wird. Das aber war nach Ansicht des Jugendschöffengerichts am Abend des 11. Oktober vergangenen Jahres tatsächlich in einer Albgemeinde passiert. Wegen gefährlicher Körperverletzung sind deshalb gestern ein 17- und ein 18-Jähriger zu je sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung sowie je 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der dritte, 16-jährige Angeklagte wurde freigesprochen.

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