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Ein Ostergeschenk vom Bäcker

ENGSTINGEN. Viele Bäcker und noch mehr Kunden waren überrascht: Wer am Ostersonntag wie gewohnt seine Brezeln oder Wecken für den Frühstückstisch holen wollte, stand im ganzen Land vor verschlossenen Türen. Nach dem neuen Ladenöffnungsgesetz wurde die bisher geltende Feiertagsregelung getauscht: Bisher galt ein Verkaufsverbot am 2. Weihnachtsfeiertag, am Ostermontag und am Pfingstmontag. Nach der neuen Verordnung dürfen Geschäfte an diesen Feiertagen nun maximal drei Stunden öffnen. Dafür ist jetzt der Verkauf am 1. Weihnachtsfeiertag, am Pfingstsonntag und am Ostersonntag verboten. Einige Läden verschenkten daher am Ostersonntag Backwaren. Baldur Bonow, Inhaber der Herrmann-von-der-Alb-Filiale im Rewe-Markt in Engstingen, wollte seine Stammkunden nicht verprellen und verschenkte daher vor dem Laden Tüten mit Backwaren. Die meisten Kunden reagierten auf die Neuregelung mit Unverständnis, freuten sich dann aber über das überraschende Ostergeschenk. (GEA)

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