ENGSTINGEN. Die Hauptsatzung ist so was wie das Grundgesetz einer Gemeinde. In Engstingen war es, nachdem sie 2003 zum letzten Mal neu gefasst worden war, »wieder an der Zeit, sie grundsätzlich in die Hand zu nehmen«, leitete Bürgermeister Mario Storz das Thema in der Gemeinderatssitzung ein.
Die Hauptsatzung regelt die Zuständigkeiten des Bürgermeisters und der Gemeindeorgane. Dazu gehören auch Gemeinde- und Ortschaftsräte: Über deren Funktion und Zukunft wurden jüngst in mehreren Gemeinden genauso kontrovers diskutiert wie über Sinn und Zweck der unechten Teilortswahl, die garantiert, dass alle Wohnbezirke im Gemeinderat vertreten sind. »Auch wir haben uns in einer Klausurtagung länger Gedanken über diese Themen gemacht«, berichtete Storz.
Kohlstetten und Kleinengstingen hatten bisher schon Ortschaftsräte mit jeweils sechs Mitgliedern und werden sie auch künftig haben. »Die Räte wollen das Modell beibehalten, es hat sich bewährt«, so Storz, der an die Rechtslage erinnerte: Ein Ortschaftsrat kann nur dann abgeschafft werden, wenn dieser seine Zustimmung gibt.
Großengstingen hatte bisher kein örtliches Gremium und soll auch keinen klassischen Ortschaftsrat bekommen. Aber: »Es gibt Stimmen, die den Wunsch äußern, dass sich Kümmerer speziell mit den Belangen in Großengstingen befassen«, berichtete Storz. Diese Funktion seien die Gemeinderäte aus Großengstingen bereit zu übernehmen, sicherte Anton Hummel zu. Wie die Idee konkret umgesetzt wird, ist noch offen und letztlich auch den Großengstinger Räten selbst überlassen. Denkbar sei, skizzierte Storz eine Variante, »dass sie sich regelmäßig zu Gesprächen treffen, um Großengstinger Themen zu behandeln«.
Die unechte Teilortswahl, die die Sitzverteilung im Gemeinderat regelt, bleibt unverändert: Gemessen an der jeweiligen Einwohnerzahl ist jeder Ortsteil im Gremium mit einer entsprechenden Zahl von Mandatsträgern repräsentiert. Die Großengstinger werden also weiterhin acht Gemeinderäte wählen, die Kleinengstinger fünf und die Kohlstetter zwei.