MÜNSINGEN. Die nicht bezahlte Couchgarnitur kann der Gerichtsvollzieher pfänden, das neue Auto auch. Viel schwieriger wird die Sache mit dem Zahnersatz, den sich ein Patient von seinem Arzt für teures Geld hat einsetzen lassen, den zu bezahlen er sich aber außer Stande sieht. Wieder rausreißen geht nicht, selbst wenn die neue Brücke noch nicht fest einzementiert worden ist. Denn erstens lassen sich zahlungsunwillige Patienten nur selten ein zweites Mal in derselben Praxis blicken. Und zweitens: Was bitteschön könnte ein Arzt schon anfangen mit einer Zahnprothese aus anderer Leute Mund?
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