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Bausünder hat nun keine Vorteile mehr

MÜNSINGEN. Auf der noch unbebauten Seite des »Rißbühl« in Trailfingen darf die Firsthöhe eines Gebäudes vier Meter betragen. Gegenüber steht bereits ein Haus, das laut Bauvorschriften 60 Zentimeter niedriger sein müsste, es in Wirklichkeit aber nicht ist, weil sich der Bauherr stillschweigend über alle Vorschriften hinweg gesetzt hat. Wie hoch bitteschön darf auf dem Platz dazwischen gebaut werden? Auch vier Meter, oder wie bislang bloß 3,40 Meter hoch?

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