MÜNSINGEN. Ob eine Entschuldigung die Verletzung der Privatsphäre wieder gut machen kann? Die Besitzer des Hauses, in das zwei junge Männer im August des vergangenen Jahres auf der Suche nach zu Geld Machbarem eingebrochen waren, hätten auf seinen Brief bislang nicht reagiert, erklärte der sich als reuiger Anstifter outende 19-Jährige vor dem Münsinger Amtsgericht. Zusammen mit seinem ebenfalls geständigen Kompagnon, 21 Jahre alt, aus derselben Albgemeinde stammend, hatte er sich damals im August den Wohnungseinbruch ausgedacht. »Aus Geldmangel vermischt mit Depression.« Mit dem letzten Sprit im Tank seien sie losgefahren, zu einem Haus in ihrem Wohnort, von dem sie vermuteten, dass dort keiner sei.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.