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Aus Gefälligkeit gehandelt

MÜNSINGEN. Ein Landwirt aus einer Albgemeinde hatte vor drei Jahren wegen Zahlungsunfähigkeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Im November vergangenen Jahres erging gegen den Mann Strafanzeige, der Vorwurf lautete, er habe 2005 beim Gerichtsvollzieher Vermögen und Einkünfte nicht wahrheitsgemäß angegeben. Vor dem Münsinger Amtsgericht hatte der Betrugsvorwurf allerdings keinen Bestand. Richter Thomas Rainer stellte am Mittwoch das Verfahren ein.

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