ST. JOHANN. Alles bleibt anders. Am 1. Januar 2004 tritt das neue Kindergartengesetz in Kraft. Für Eltern und Kinder ändert sich vorerst nichts, für die Gemeinde als Träger umso mehr. Denn sie ist künftig alleine für die Kindergärten zuständig. In seiner jüngsten - Sitzung - der letzten in diesem Jahr - hatte der St. Johanner Gemeinderat eigentlich nur die Regularien klären wollen, die das neue Gesetz mit sich bringt. Es kam anders.
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