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Anweisung mit fatalen Folgen für den Piloten

MÜNSINGEN. Um eine sinnvolle lebensrettende Erfindung sollte es gehen. Doch wurde eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung daraus. Gestern war vor dem Amtsgericht Münsingen der dritte Verhandlungstag im Fall des Hubschrauberabsturzes, der sich auf dem Truppenübungsplatz im Oktober 2001 ereignet hat. Der Pilot war dabei zu Tode gekommen. Im Rahmen eines Tests für ein Segelflugzeug-Rettungssystems hatte er ein bäuchlings hängendes Segelflugzeug anheben sollen. Doch die Lastkupplung am Flugzeug versagte, das dabei hochschnellende Lastseil traf den Rotor des Hubschraubers und dieser stürzte ab.

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