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»Als Chef müssen Sie so etwas wissen«

Münsingen. (and) "Ich habe das nicht gewusst", sagt der Gastwirt. Aber er hätte es wissen müssen: Im Sommer des vergangenen Jahres beschäftigte er eine Kroatin als Küchen- und Ausschankhilfe ­ und zwar länger, als er nach dem Ausländergesetz gedurft hätte: Die Arbeitsgenehmigung der Frau war abgelaufen, ebenso wie ihre Aufenthaltserlaubnis. In der Folge hatte der Wirt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bekommen. Weil er dagegen Einspruch erhoben hatte, stand er gestern vor dem Münsinger Amtsgericht.

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