TÜBINGEN/LICHTENSTEIN. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, erklärte Richter Ulrich Polachowski, nachdem der Anwalt des Angeklagten dessen Freilassung beantragt hatte. Seit Mitte April saß dieser in der Justizvollzugsanstalt, weil er versucht haben soll seine Frau mit einem Vorschlaghammer zu töten. Nachdem die Ehefrau in der vergangenen Woche aber angab, in ihrer Darstellung der Tat übertrieben zu haben (wir berichteten), liegen die Dinge nun anders.
Die Frau erklärte, der Mann habe nicht mit dem Hammer auf sie eingeschlagen, sondern der Hammer sei im Gerangel – ohne Absicht des Mannes – an ihre Stirn gestoßen. Vorausgegangen waren Eheprobleme und starker Alkoholkonsum des Mannes, der zur Tatzeit 2,75 Promille im Blut hatte.
Am heutigen Prozesstag wurden drei Polizisten als Zeugen gehört, die in der Tatnacht zu dem Haus in Lichtenstein gerufen wurden. Sie schilderten, dass sie den Mann auf der Straße fanden, dieser durcheinander und weinerlich, nicht aber aggressiv gewirkt habe und den Anweisungen der Polizisten ohne Widerstand nachgekommen sei.
Sein Anwalt verlas nun auch eine Stellungnahme seines Mandanten zum Tathergang. Darin gab dieser an, den Hammer für Gartenarbeiten benötigt zu haben, ihn seiner Frau vor die Füße gelegt habe, um sie so zu motivieren, ihm dabei zu helfen. »Ich hatte nicht die Absicht, sie zu töten«, heißt es darin weiter.
Der letzte Prozesstermin ist am Mittwoch, 30. Oktober. (GEA)