LICHTENSTEIN. Ein Weg sorgt für Wirbel in der Lichtensteiner Verwaltung und darüber hinaus: Gert Recht hatte es in der vergangenen Bürgerfragestunde etwas genauer wissen wollen, warum im vergangenen Jahr der Weg im Naturschutzgebiet Hohenäcker-Imenberg im Zellertal ohne Genehmigung des Naturschutzes ausgebaut, letztlich die Arbeiten aber eingestellt wurden. Warum der Stopp, was passiert jetzt und welche Kosten hat die Einstellung verursacht? Das wollte er unter anderem wissen. Bürgermeister Peter Nußbaum blieb in seiner Antwort zurückhaltend und verwies auf laufende Gespräche mit dem Naturschutz sowie Abstimmungsbedarf im Gemeinderat.
Auf GEA-Nachfrage wurde jetzt klar, der Wegbau hätte mit dem Naturschutz abgestimmt werden müssen. Warum das nicht getan wurde, erklärt Nußbaum so: Irrtümlicherweise sei man im Tiefbauamt davon ausgegangen, dass der Weg nicht im Naturschutzgebiet liege. Getragen wurde die falsche Vermutung durch den Umstand, dass der Weg zumindest in seinem Verlauf Richtung Wohngebiet Weingarten einmal breiter war als heute. Im Laufe der Jahre habe er sich aber zu einem Trampelpfad reduziert. Deshalb sei in der Verwaltung davon ausgegangen worden, dass der Wegausbau nicht im Naturschutzgebiet liege, sei die entsprechende Prüfung nicht in der notwendigen Tiefe vorgenommen worden, so der Bürgermeister.
Ausgleichsflächen notwendig
In der Folge ist der Weg, der in der Nähe des Schützenhauses beginnt, sich dann in zwei Verläufe gabelt, im oberen Teil mit einer dicken Schotterschicht versehen worden. Diesen etwa 50 Meter langen Abschnitt sehen die Naturschutzbehörden nicht als kritisch an. Schon eher den weiteren Verlauf Richtung Wohngebiet Weingarten, denn in diesem Bereich ist der Weg deutlich verbreitert und deshalb an der Hangseite teilweise abgegraben und in Bereichen auch Schotter eingebracht worden. Dort muss dieser teilweise entfernt und der Weg wieder zurückgebaut werden. Außerdem muss die Gemeinde Ausgleichsflächen schaffen, um den angerichteten Schaden zu kompensieren. Auch könnte ein Bußgeld verhängt werden, das im mittleren fünfstelligen Bereich liegen könnte, wie ein Blick in das Bundesnaturschutzgesetz zeigt.
Als die Arbeiten sichtbar wurden, regte sich bei einigen Bürgern Unwillen, zuvörderst über den Eingriff in die Natur, wie sich etwa an einem improvisierten Anschlag am Wegesrand zeigte: »Sinnlose, gedankenlose, gesetzeswidrige Naturzerstörung im Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet Zellertal« ist darauf zu lesen. Und dass sich die dafür Verantwortlichen schämen sollten.
Dass der Wegebau in der geschützten Natur mit den Behörden im Vorfeld hätte abgestimmt werden müssen, ist inzwischen unstrittig. Bürgermeister Peter Nußbaum hatte jedenfalls die Arbeiten einstellen lassen, als der Fall offenkundig geworden war. Grundsätzlich ist der Ausbau des Weges schon seit mehreren Jahren geplant, steht schon länger im Haushalt der Gemeinde.
Gemeinde will informieren
Auf die Frage von Recht, ob der Ausbau vom Gemeinderat dann abschließend beschlossen worden und ein entsprechender Auftrag vergeben worden sei, gab Nußbaum in der Sitzung keine Antwort. Er verwies darauf, dass die Angelegenheit für das Gremium nichts Neues sei. Im Moment liefen Besprechungen mit den Naturschutzbehörden beim Landratsamt und dem Regierungspräsidium, wie weiter vorgegangen werde. Recht wollte dann noch wissen, ob die Bürger denn von den Ergebnissen erfahren würden, auch etwa, wie groß der Schaden für die Kommune sei. Nußbaum sicherte dies zu. (GEA)