Aktuell Prozess

Strafe hätte höher ausfallen können

TÜBINGEN/LICHTENSTEIN. Wie soll man einen Menschen verurteilen, der seine behinderte Schwester aus Überforderung verhungern ließ? Eine schwierige Entscheidung, um die niemand die Richter beneidete. Die 5. Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts hat sich »lange überlegt«, welches Urteil »tat- und schuldangemessen« ist. Am Dienstag folgte der Schuldspruch: Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

Foto: dpa
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