REUTLINGEN/PFULLINGEN. Die gemeinsame kollegiale Basis macht möglich, was von außen besehen ziemlich widersprüchlich wirken könnte: In der Funktion des Kreisbrandmeisters treffen sich Aufsichts- und Beratungsaufgaben. Und bis 2009 musste dieser Aufsichtführende von den Kommandanten der Wehren, von denen also im Amt bestätigt werden, die er zu »beaufsichtigen« hatte. Und er verteilte auch noch die Mittel, die das Land für den Brandschutz bereitstellt an den einzelnen Orten.
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