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Neustart: Was der VfL Pfullingen mit seiner neuen Satzung alles ändern will

Der VfL Pfullingen will sich eine neue Satzung geben. Grundlegendes soll sich damit ändern. Die Gründe und wichtigsten Änderungen im Überblick.

Stefan Widmann (links) und David Wetzel von der Geschäftsstelle des VfL Pfullingen. Insgesamt vier Personen kümmern sich dort um
Stefan Widmann (links) und David Wetzel von der Geschäftsstelle des VfL Pfullingen. Insgesamt vier Personen kümmern sich dort um das operative Geschäft des VfL. Geschäftsführer Benjamin Baur hat sein Büro weiterhin im Sportvereinszentrum peb2. Foto: Weber
Stefan Widmann (links) und David Wetzel von der Geschäftsstelle des VfL Pfullingen. Insgesamt vier Personen kümmern sich dort um das operative Geschäft des VfL. Geschäftsführer Benjamin Baur hat sein Büro weiterhin im Sportvereinszentrum peb2.
Foto: Weber

PFULLINGEN. Am Donnerstag, 16. November, um 19.30 Uhr steht im Jahnhaus erneut die jährliche Mitgliederversammlung des VfL Pfullingen an. Auf der Tagesordnung steht unter anderem ein gewichtiger Punkt: Der Verein – mit knapp über 4.000 Mitgliedern der zweitgrößte Sportverein der Region – will sich eine neue Satzung geben. Einige grundlegende Dinge sollen sich ändern. Die wichtigsten Punkte vorab im Überblick.

  • Warum eine neue Satzung?

»Die Satzung soll das widerspiegeln, was in der Praxis längst gelebt wird«, erklärt Stefan Widmann, seit Oktober 2022 Leiter der VfL-Geschäftsstelle, einen der Beweggründe für die neue Satzung. Diese müsse dringend aktualisiert werden, um dem heutigen Vereinsleben gerecht zu werden. Mit dem Betrieb des Sportvereinszentrums peb2, der Kindersportschule KiSS und auch der neuen bewegungsorientierten Kita, die aktuell im Arbach-Quartier entsteht, sei der Verein längst über den ursprünglich definierten Vereinszweck – dem sportlichen Trainings- und Spielbetrieb sowie der Wettkampfteilnahme – hinaus aktiv. Dies soll sich künftig auch in der Satzung wiederfinden.

  • Neue Organisationsstruktur

Dieser gesellschaftliche Wandel erfordert aus Sicht der Vereinsführung zudem eine angepasste Organisationsstruktur. Das Ehrenamt allein könne die Vielzahl an Aufgaben nicht mehr leisten, weshalb ein hauptamtlicher Geschäftsführer und die Geschäftsstelle die operativen Aufgaben übernehmen sollen. Bereits seit Oktober des vergangenen Jahres ist Benjamin Baur, der bislang die Geschäfte des peb2 führte, als hauptamtlicher Geschäftsführer des Vereins tätig und soll so die ehrenamtliche Führung des Vereins entlasten.

Der Vorstand soll künftig überwiegend strategische, beratende und Kontrollfunktionen übernehmen, heißt es seitens des Vereins. Ein Nachfolger für den langjährigen VfL-Präsidenten Sven Schauenburg, der sich 2022 nach elf Jahren aus dem Amt verabschiedet hatte, sei allerdings noch nicht gefunden, so Widmann.

  • Delegiertenprinzip statt Hauptversammlung

Eine essenzielle Neuerung der Satzung ist die Einführung einer sogenannten Delegiertenversammlung (DV), die künftig anstelle der jährlichen Mitgliederversammlung tritt. Die DV setzt sich aus Delegierten zusammen, die von den Abteilungen gewählt werden, erklärt Widmann. Jede Abteilung entsendet mindestens drei Delegierte in die DV, darunter auch ein Jugenddelegierter. Große Abteilungen erhalten laut neuer Satzung pro weitere 300 Mitglieder einen zusätzlichen Delegierten. Die DV nimmt künftig die Vorstandberichte entgegen, wählt den Vorstand und beschließt den Haushalt. Die Sitzung der DV seien öffentlich, so Widmann, alle VfL-Mitglieder könnten daran teilnehmen. Ein Stimmrecht haben allerdings nur die Delegierten sowie die Abteilungsleiter und Vorstandmitglieder.

Die komplette Mitgliederversammlung werde künftig nur noch bei existenziellen Fragen, etwa bei einer Fusion oder Auflösung des Vereins, zusammengerufen, so Widmann. Der große Vorteil dieser Organisationsstruktur sei, dass die DV auch kurzfristig tagen, Entscheidungen damit schneller getroffen und der Verein effektiver handeln könne, betont der Geschäftsstellenleiter. Dieses Organisationsmodell sei bei vielen größeren Vereinen schon länger gang und gäbe, unter anderem etwa bei der TSG Reutlingen, mit der man sich vorab darüber ausgetauscht habe.

  • Jugend stärken

»Der Nachwuchs im Ehrenamt fehlt«, sagt Widmann. Auch deshalb soll die neue Satzung den jungen VfL-Mitgliedern das Kennenlernen und Mitwirken im Vorstand leichter machen. Der Vereinsjugendleiter soll künftig ein festes, stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Hauptvereins sein. Auch dadurch, dass pro Abteilung mindestens ein junges VfL-Mitglied in die Delegiertenversammlung entsendet werden muss, soll die Stimme der Jugend dauerhaft mehr Gewicht erhalten. Zudem wird das Wahlrecht von 18 auf 14 Jahre gesenkt, womit mehr Jugendliche an Wahlen und Abstimmungen im Verein teilnehmen können.

  • Kündigung später möglich

Im Zuge der Satzungserneuerung soll außerdem die Kündigungsfrist für Mitglieder von drei Monaten auf einen Monat bis Jahresende verkürzt werden. Auch die bislang nicht geregelte Auflösung von Abteilungen soll künftig ordentlich in der Satzung festgeschrieben sein. Die komplette Satzung kann online eingesehen werden. (GEA)