PFULLINGEN/REUTLINGEN. »Keiner lügt so wie der Entrüstete«, zitierte der Vorsitzende Richter Eberhard Hausch am Schöffengericht des Amtsgerichts Reutlingen in der Urteilsbegründung aus einem Lehrbuch. Und verurteilte eine 58-jährige Testamentsvollstreckerin wegen Untreue zu 16 Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Was ungewöhnlich ist bei Angeklagten, die sich erstmals im Leben vor Gericht verantworten müssen. Außerdem muss die Frau sofort 200 000 Euro an die von ihr ums Erbe geprellte Verwandtschaft der vor zwei Jahren gestorbenen Pfullingerin bezahlen: »Damit nicht noch mehr Geld verschwindet«, so Hausch.
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