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Jetzt ist Widerspruch möglich

PFULLINGEN/REUTLINGEN. Das Thema Datenschutz, Google und so manchem Discounter sei Dank, ist wieder ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Und da macht es schon hellhörig, wenn das Pfullinger Ordnungsamt folgende Bekanntmachung veröffentlicht: »Nach § 34 Absatz 1 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen Daten von Wahl- und Stimmberechtigten erteilen.«

Vor der Wahl können sich die Parteien die Adressen von Wählergruppen besorgen, um so gezielt und mit persönlichem Anschreiben um
Vor der Wahl können sich die Parteien die Adressen von Wählergruppen besorgen, um so gezielt und mit persönlichem Anschreiben um deren Gunst zu werben. Foto: Gerlinde Trinkhaus
Vor der Wahl können sich die Parteien die Adressen von Wählergruppen besorgen, um so gezielt und mit persönlichem Anschreiben um deren Gunst zu werben.
Foto: Gerlinde Trinkhaus

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