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Aktuell Amtsgericht

Griff zum Po nicht nachzuweisen

Vor dem Reutlinger Amtsgericht ging es heute um den Fall eines 17-jährigen Mädchens aus Sonnenbühl-Undingen, die angibt, dass ihr beim Aussteigen aus dem Nachtbus an den Po gefasst wurde.

Am Amtsgericht Reutlingen ging es heute um einen Vorfall im Nachtbus.  FOTO: PIETH
Am Amtsgericht Reutlingen ging es um eine Brandstiftung an einer Tankstelle. Foto: Frank Pieth
Am Amtsgericht Reutlingen ging es um eine Brandstiftung an einer Tankstelle.
Foto: Frank Pieth

PFULLINGEN/SONNENBÜHL. Mit zwei Brüdern sei sie in Reutlingen unterwegs gewesen, nachts mit dem Bus zurück auf die Alb gefahren, erklärte sie jetzt Richter Sierk Hamann. Mit einem der Brüder, mit dem sie liiert ist, sei sie dann in Undingen ausgestiegen. Ihr Freund sei voraus, sie hinterher gegangen. Und dann sei es passiert. »Ich hab’ eine Hand gespürt«, erklärte sie. Diese habe zwar nicht fest zugegriffen, aber auf ihrem Gesäß gelegen. Sie habe sich nicht umgedreht, den Grapscher nicht gesehen. Ihrem Freund aber habe sie gesagt, dass ihr einer der Schwarzen an den »Arsch« gefasst habe.

Infrage gekommen sei nur einer der drei Afrikaner, die als Einzige im entsprechenden Busabschnitt gesessen hätten. Der Freund des Mädchens, ein 16-jähriges Azubi, ging zurück zu den jungen Afrikanern, der Bruder mischte mit, es kam zum lautstarken Streit, der von den Brüdern Verdächtigte bekam einen Schlag ab.

Der Freund des Mädchens gab an, er hätte sich bereits beim Hinausgehen umgedreht, weil er ein »ungutes Gefühl« gehabt hätte. Zumal in letzter Zeit ja generell viel in Sachen sexueller Belästigung passiert sei. Dabei habe er die Handbewegung selbst gesehen. Von welcher Seite sie kam und ob die Hand den Po seiner Freundin berührt hat, weiß er nicht.

Auf der Anklagebank saß einer der drei Afrikaner, ein 19-Jähriger aus Guinea. Und das, obwohl ihn bei einer Wahllichtbildvorlage bei der Polizei keiner der am Verhandlungstag vernommenen Zeugen identifizieren konnte. Er selbst sagte heute nichts zum Fall, hatte zuvor aber angegeben, dem Mädchen nicht an den Po gefasst zu haben, auch nicht aus Versehen. Er ist seit zweieinhalb Jahren in Deutschland, wohnt in einer Flüchtlingsunterkunft in Pfullingen.

Der Staatsanwalt beantragte Freispruch, dem kam Richter Sierk Hamann nach. Er könne dem Angeklagten nicht nachweisen, dass er das Mädchen unsittlich berührt habe. Wenngleich er betonte, die Sache ernst zu nehmen. Die Zeugen hatte er gleich zu Beginn ermahnt, nichts kleinzureden aber auch nichts aufzubauschen. »Solche Gschichtla kenne ich nämlich schon.« Aus rassistischen oder sonstigen Gründen zu übertreiben, sei eine Straftat, die geahndet werde. Der Fall liegt ein knappes Jahr zurück. (GEA)