Aktuell Körperverletzung

Gerichtsprozess: Über den Fuß gefahren

PFULLINGEN/ REUTLINGEN. Eine »schwere Pflichtverletzung« hat Richter Sierk Hamann am Reutlinger Amtsgericht bei einem jungen Mann festgestellt, der während einer nächtlichen Schülerfeier im vergangenen Juli am Übersberg-Spielplatz einer Jugendlichen über den Fuß gefahren ist. Der Richter verurteilte den Fahranfänger wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Seinen Führerschein darf der Azubi behalten, doch wird wegen eines weiteren Verkehrsdelikts wohl eine Nachschulung fällig.

Foto: dpa
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