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»Des schnöden Mammons wegen«

PFULLINGEN/REUTLINGEN. Während des Prozesses waren dem Angeklagten gleich zwei Anwälte zur Seite gestanden - zur Urteilsverkündung nun, einige Tage später, hatte sich nur ein Verteidiger neben ihm eingefunden: Vom Schöffengericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch wurde der 35-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wegen schwerer Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung an anderes.

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