Aktuell Pfullingen/Eningen/Lichtenstein

Angstmache oder Meinungsfreiheit?

STUTTGART/PFULLINGEN. Was ist höher zu bewerten: Das Recht auf freie Meinungsäußerung oder der vermeintliche Schaden, der dadurch entstehen kann? Mit dieser Frage musste sich gestern der zweite Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart befassen, nachdem die Unternehmensgruppe Theo Müller (»Müller-Milch«) gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen Berufung eingelegt hatte. Die Tübinger Richter hatten im vorliegenden Fall der Meinungsfreiheit höhere Bedeutung beigemessen.

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