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Aktuell Landgericht Tübingen

Angeklagter aus Lichtenstein trotz hohem Promillewert kaum auffällig

In erster Linie um die Schuldfähigkeit des Angeklagten ging es heute bei der Fortsetzung des Prozesses um einen Mann aus Lichtenstein, der im Februar seine Frau mit einem Messer schwer verletzt hat.

Ein Mann aus Lichtenstein muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Frau vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. FOTO: H
Ein Mann aus Lichtenstein muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Frau vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. FOTO: HAILFINGER
Ein Mann aus Lichtenstein muss sich wegen versuchten Mordes an seiner Frau vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. FOTO: HAILFINGER

LICHTENSTEIN/TÜBINGEN. Vorgeworfen wird dem 57-Jährigen, dass er sich seiner Frau in der Küche von hinten genähert hat und ihr ein 16 Zentimeter langes Messer in die linke Flanke gestochen hat. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. An der Tat selbst besteht kein Zweifel, der Angeklagte räumte sie bereits zu Prozessauftakt in der vergangenen Woche ein.

Bereits seit 25 Jahren ist der Mann alkoholsüchtig. Am Tat-Abend wurden bei ihm fast 3,6 Promille gemessen. Aus Eifersucht und Wut soll er seine Frau, die ihm einige Zeit zuvor mitgeteilt hatte, dass sie einen neuen Freund habe, angegriffen haben. Auch aus Frust, weil es ihm zuvor nicht gelungen war, sich selbst umzubringen.

Mehrfach war der Mann bereits wegen seiner Sucht stationär in Behandlung. Diese habe er aber immer gegen ärztlichen Rat abgebrochen, erklärte Gutachter Hannes Moser, ärztlicher Leiter der psychiatrischen Klinik in Zwiefalten, heute. Von depressiven Stimmungen des Mannes berichtete er, von innerlicher Unruhe, aber auch von dessen Hang zur Bagatellisierung – er werde nicht wieder auffällig werden, weder sich noch seiner Frau etwas tun. Auffällig sei, dass der Mann trotz des hohen Promillewerts am Abend der Tat nur geringe Auffälligkeiten in seinem Verhalten gezeigt habe, weder den Beamten gegenüber auffällig geworden sei, noch stark gelallt habe. Als bewusstseinsklar habe ihn die Ärztin eingestuft, die ihn noch in der Nacht untersucht hatte. Die Tat sei nicht im Affekt geschehen, so der Sachverständige, der letztlich auch keine verminderte Schuldfähigkeit feststellen konnte. Der Prozess wird am morgigen Dienstag fortgesetzt. (GEA)