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Weitere Kollegen müssen in den Zeugenstand

REUTLINGEN. War er nun festangestellt im Hotel des Vaters und hat gut sechs Monate lang unberechtigt Arbeitslosengeld kassiert? Oder war er doch nur Hilfskraft auf 350-Euro-Basis. Auch am zweiten Verhandlungstag konnte das Reutlinger Amtsgericht diese Fragen nicht klären. Jetzt sollen weitere Zeugen für Klarheit sorgen.

Es geht um 5 200 Euro. So viel hat das Arbeitsamt an den 29-Jährigen gezahlt, als er arbeitslos war. Unberechtigt, wie die Staatsanwaltschaft mutmaßt, die deshalb eine Geldstrafe von 7 200 Euro wegen Betrugs für den Sohn und 5 600 Euro wegen Beihilfe für den Vater fordert.

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