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Wann das zweite Urteil im Reiterhofprozess fällt

Der bereits verurteilte Chef eines großen Pferdestalles steht wegen Vergewaltigung einer Jugendlichen erneut vor Gericht. Diesmal in Tübingen

Das Berufungsverfahren im sogenannten Reiterhofprozess läuft noch bis 4. Dezember vor dem Landgericht in Tübingen.  FOTO: RITTGE
Das Berufungsverfahren im sogenannten Reiterhofprozess läuft noch bis 4. Dezember vor dem Landgericht in Tübingen. FOTO: RITTGEROTH
Das Berufungsverfahren im sogenannten Reiterhofprozess läuft noch bis 4. Dezember vor dem Landgericht in Tübingen. FOTO: RITTGEROTH

KREIS REUTLINGEN/TÜBINGEN. Der angeklagte 47-jährige Chef eines Reiterhofes in einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Reutlingen muss sich erneut vor Gericht verantworten. Wegen der Vergewaltigung einer seinerzeit 16-jährigen Jugendlichen auf seinem Pferdehof war er bereits im Januar vom Amtsgericht Reutlingen zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Weil er gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, ist es zu einer Neuauflage des Verfahrens vor der nächsthöheren Gerichtsinstanz gekommen. Seit Ende Oktober muss sich der Mann wegen desselben Tatvorwurfs vor dem Landgericht Tübingen verantworten. In dieser zweiten Instanz muss der Fall erneut von vorne aufgerollt werden.

Am zweiten Verhandlungstag im großen Schwurgerichtssaal des Tübinger Gerichtsgebäudes ging es um neue Beweisanträge und die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Verteidiger Ralf Steiner beantragte zunächst, den Verteidiger, den der Angeklagte im ersten Verfahren an seiner Seite hatte, vor Gericht zu befragen. Zum anderen forderte er ein gynäkologisches Gutachten über den Genitalbereich des Vergewaltigungsopfers. Beides lehnte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Brigitte Sick nach kurzer Beratung ab.

Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Ein Urteil will das Gericht am Mittwoch, 4. Dezember fällen.