Aktuell Urteil

Versuchter Totschlag: Drei Jahre Haft

DETTINGEN/TÜBINGEN. Staatsanwalt Ronny Stengel hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Und das Gericht folgte diesem Antrag, es zeigte sich somit ebenfalls davon überzeugt, dass der 25-jährige Dettinger dem Opfer keinen Faustschlag versetzt hatte, wie die Familienmitglieder behaupteten. Nach den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen Dr. Dietmar Benz sei die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte einen stockähnlichen Gegenstand benutzt hatte, um sein Gegenüber niederzustrecken, dagegen »extrem hoch«.

Foto: dpa
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