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Täuschung ist nicht nachzuweisen

METZINGEN/REUTLINGEN. Der Staatsanwalt zog die Anklage zurück, das Urteil war somit eher eine Formsache. Mit einem Freispruch endete am Freitag der Prozess gegen einen Metzinger Geschäftsmann, der im Jahr 2002 eine Halle an einen anderen Betrieb verkauft hatte, dessen Geschäftsführung dort ein Hochregallager einrichten wollte. Nach dem Geschäft stellte sich dann aber heraus, dass die Tragfähigkeit des Gebäudes eine solche Nutzung nicht zulässt.

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