BAD URACH/TÜBINGEN. »Sie sind gut weggekommen, das müssen Sie nutzen«. Eindringlich mahnte Heike Wahl den 24-Jährigen, den sie gerade zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hatte, sich vom Gefängnis aus, um eine stationäre Drogentherapie zu bemühen. Die Vorsitzende des Amtsgerichts Bad Urach, die sich in ihrem Urteil am beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft hielt, sprach von einer großen Chance für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hätte angesichts seiner Vergehen, auch vier Jahre Gefängnis fordern können.
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