METZINGEN/TÜBINGEN. Dass der 22-jährige Angeklagte, der im Dezember 2012 einen Taxifahrer in der Metzinger Innenstadt überfiel, jetzt noch mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davonkam, das war »haarscharf, extrem knapp«, wie Richter Ralf Peters am Freitag bei der Urteilsverkündung betonte. Die Gründe für die milde Strafe der Ersten Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts: Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat der Polizei gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem hat er sich inzwischen beim Opfer entschuldigt und bereits ein kleines Schmerzensgeld gezahlt.
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