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Rechtsanspruch kann wohl befriedigt werden

METZINGEN. Fünf Jahre Kleinkinderbetreuung in städtischen Einrichtungen – für die Metzinger Stadtverwaltung ein Grund, stolz zu sein. Mit derzeit 139 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige, teils in Kooperation mit den Kirchen oder der Hugo Boss AG, sieht man sich gut aufgestellt. Hinzu kommen zehn »TigeR«-Plätze bei der Firma Wepuko und zwölf bei der Elterninitiative Sonnenschein sowie die Einzel- oder Gruppenbetreuung bei Tagesmüttern zu Hause. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass mit all diesen Plätzen der zum 1. August greifende Rechtsanspruch für Eltern von Kleinkindern befriedigt werden kann.

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