METZINGEN/REUTLINGEN. Konkurrenz belebt das Geschäft, Konkurrenz ist gewollt. Dagegen schützt auch ein Raumordnungsverfahren nicht, wie es gerade im Fall der geplanten Erweiterung der Outlet-City in Metzingen abgeschlossen wurde. Darauf weist das Regierungspräsidium in seiner 103 Seiten umfassenden Begründung ausdrücklich hin. Demnach müssen umliegende Städte zwar mit Umsatzeinbußen rechnen, die seien aber bei Weitem nicht so hoch, dass sie die Funktionsfähigkeit anderer Zentren beieinträchtigen könnten. Das heißt, die Entwicklung dieser Innenstädte ist nicht über Gebühr eingeschränkt. Das RP erhofft sich durch die Erweiterung vielmehr weitere Synergien für die ganze Region Neckar-Alb.
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