Aktuell Aktion

Noch mehr Schilderexoten aus dem Kreis Reutlingen

KREIS REUTLINGEN. Ist es ein Treppenwitz? Oder ein geheimer Dienstweg? Jedenfalls ist das Betreten der Treppe, die von der Kreisstraße 6714 bei Metzingen zu einem Weg an der Bahnlinie hinunterführt, kategorisch verboten. Zwei Schilder ordnen's an. Was passiert, wenn Bauarbeiter oder Landschaftspfleger die Treppe trotzdem begehen, ist unklar.

Die Treppe am Metzinger Stadtrand, die nicht begangen werden darf.
Die Treppe am Metzinger Stadtrand, die nicht begangen werden darf. Foto: Markus Pfisterer
Die Treppe am Metzinger Stadtrand, die nicht begangen werden darf.
Foto: Markus Pfisterer

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